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Anwendbarkeit auf bestimmte Länderpaare
Österreich und das Haager Übereinkommen von 1980: eine Länderübersicht
Österreich ist ein Vertragsstaat (Inkrafttreten: 01.10.1988, Ratifizierung). Im Folgenden wird die vertragliche Beziehung zu allen anderen 102 Vertragsstaaten dargestellt. Dies dient lediglich als Informationsquelle – bitte bestätigen Sie Ihre spezifische Situation immer mit einem qualifizierten Anwalt oder der zuständigen Behörde. offizielle Tabelle zur Annahme des Übereinkommens vom Den Haag von 1980.
Das Übereinkommen findet Anwendung. (31)
Beide Vertragsstaaten haben das Übereinkommen ratifiziert – es ist keine zusätzliche Prüfung der Anwendbarkeit des Vertrages erforderlich.
Gilt – Bestätigung der Annahme von Artikel 38. (70)
Mindestens eine der Vertragsparteien ist dem Abkommen durch Beitritt beigetreten; die Vereinbarung funktioniert nur dann, wenn auch die andere Partei diesen Beitritt akzeptiert hat.
Besonderer Fall – China (1)
Gilt nur für die Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau, nicht für das chinesische Festland. Der Ort innerhalb Chinas ist entscheidend.
Berechnet auf der Grundlage verifizierter Daten zum Vertragsstatus gemäß dem Haager Übereinkommen von 1980 (Stand: 5. Juli 2026). Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung – ob das Übereinkommen auf Ihren konkreten Fall anwendbar ist, hängt auch von den Tatsachen ab, die ein Anwalt beurteilen muss (gewöhnlicher Aufenthalt, Sorgerecht, Zeitpunkt). Nicht verbunden mit dem Haager Übereinkommen.